Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Was gehört dazu?
- Haushaltsgroßgeräte, (z.B. Waschmaschinen, Kühlgeräte und Radiatoren)
- Haushaltskleingeräte, (z.B. Toaster, Kaffeemaschinen, Mikrowellen, elektrische Zahnbürsten, Hörgeräte), Werkzeuge,
- Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte (z.B. Kabel, Bildschirme, Monitore, Drucker und TV-Geräte)
- Lampen (z.B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, LED-Lampen)
- Photovoltaikmodule
- ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (z.B. blinkende Kinderschuhe)
- E-Zigaretten
- asbesthaltige Nachtspeicheröfen werden nur verpackt angenommen. Aufgrund der Gesundheitsgefahren sollen private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen mit dem ordnungsgemäßen Abbau und Verpacken solcher Geräte beauftragen.
Was gehört nicht dazu?
- Autoteile, wie das Autoradio, unterliegen der Altfahrzeugverordnung und sind bei zugelassenen Verwertern abzugeben
- Glühlampen gehören in den Restabfall
Abholung
Die Abholung von Haushaltsgroßgeräten kann telefonisch (0331 661 71 66) oder per E-Mail (auftraegestep-potsdamde) bei der STEP angemeldet werden. Dort erhalten Sie einen Termin für die Abfuhr, die je nach Tourenplanung nach etwa fünf bis zehn Tagen erfolgt. Melden Sie Ihre Geräte unbedingt rechtzeitig an, wenn Sie an einen bestimmten Entsorgungstag gebunden sind.
Anlieferung
Elektro(alt)geräte (groß und klein) werden an den Wertstoffhöfen der STEP angenommen. Elektrokleingeräte (max. fünf Geräte mit einer Größe von höchstens 25 x 25 x 25 cm) können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Tipp!
Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 wurde eine allgemeine Rücknahmepflicht für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt.
Für den stationären Handel gilt, dass Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche ab 400 qm Elektro(alt)geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm kostenfrei zurücknehmen müssen. Bei größeren Elektro(alt)geräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes.
Details
Voraussetzungen
Ergänzung Land Brandenburg:
Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)
Gebühren
- keine
Ergänzung Land Brandenburg:
Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.
Verfahrensablauf
Zuständigkeit
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.
Hinweise
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten auf der Webseite des Bundesumweltministeriums (Öffnet in einem neuen Tab)
- Koordination der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Öffnet in einem neuen Tab)