Ausstellung einer Zweitausfertigung für die Gewerbeanmeldung /-ummeldung /-abmeldung
Beschreibung
Bei Verlust der Gewerbeanzeige ist es möglich eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen.
Die Beantragung einer Zweitausfertigung muss schriftlich mit kurzer Begründung und Unterschrift eingereicht werden.
Die Ausstellung einer Zweitausfertigung wird i. d. R. bei Verlust des Originals notwendig.