Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung 

Beschreibung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch (SGB IX). Der Leistungsanspruch ergibt sich dabei aus §§ 90 ff SGB IX. 

Ein Rechtsanspruch besteht, wenn aus der Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit unmittelbar negative Folgen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für den jungen Menschen erwachsen. In anderen Fällen kann abhängig vom Einzelfall eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. 

Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Hilfegewährung ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppen Teilhabe für Erwachsene (3841 und 3842).

Die Leistungen zur Teilhabe sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Die persönliche Entwicklung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen soll ganzheitlich gefördert und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fallmanagerin / dem zuständigen Fallmanager.

Bitte beachten Sie dabei, dass für eine qualifizierte Beratung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Kurzfristige Terminanfragen richten Sie bitte vor Ort (Behlertstr. 3a) an das dort befindliche Frontoffice.

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Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung umfassen vor allem:

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Hierzu zählen vor allem Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. So kann zum Beispiel eine Schulassistenz den Schulbesuch für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ermöglichen oder erleichtern.

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfassen zum Beispiel

  • ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
  • Förderung und Betreuung in einer Integrationskita / Regelkita, sowie
  • Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen über Tag und Nacht.

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