JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ) 

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Die erste Förderperiode des Modellprogramms "JUGEND STÄRKEN im Quartier" (JUSTiQ) 2015 bis 2018 wurde erfolgreich abgeschlossen. Gefördert wird das Programm durch die Europäische Union, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). 178 Kommunen in 15 Bundesländern haben das Programm umgesetzt. Eine Bilanz der ersten Förderperiode steht als Download zur Verfügung. Am 1. Januar 2019 wurde die zweite Förderperiode eingeleitet.  Das ressortübergreifende Programm wird finanziert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit 20 % an den Gesamtausgaben beteiligt. Mit einem Gesamtvolumen von 644 Tausend Euro unterstützt die Landeshauptstadt mit diesem Programm auch weiterhin junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die durch andere Angebote besonders schwer zu erreichen sind. Unter ihnen insbesondere

  • junge Menschen, die den Schulabschluss (voraussichtlich) nicht bzw. mit einem Ergebnis absolviert haben, das den Übergang in Ausbildung erschwert,
  • junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung, Berufsvorbereitung oder Arbeit befanden bzw. noch befinden und von Eingliederungsangeboten des SGB II bzw. SGB III nicht mehr erreicht werden konnten,
  • junge Menschen, die entweder die Ausbildung oder eine Maßnahme des Jobcenters, der Jugendhilfe oder sozialer Träger abgebrochen und damit keine Anschlussperspektive in der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft haben,
  • junge neuzugewanderte Menschen, vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa aber auch Krisenregionen, mit besonderem Integrationsbedarf sowie
  • langzeitarbeitslose junge Menschen.

Ziel ist, die teilnehmenden jungen Menschen mit niedrigschwelligen Angeboten zu aktivieren und ihre Kompetenzen und Persönlichkeit zu stärken, um ihnen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen.

Ergänzend werden Mikroprojekte umgesetzt. Diese dienen

  • dem Motivations- und Vertrauensaufbau,
  • der Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung der jungen Menschen mit dem Ziel, ihnen einen leichteren Einstieg in berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen.

Ergänzend werden Mikroprojekte realisiert werden, die der Entwicklung der Jugendlichen und der Aufwertung von Quartieren dienen. Ziel des Programms ist es, mit Hilfe dieser Angebote die individuellen Hürden der jungen Menschen zu überwinden und eine schulische, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen.

Mit dem Programm werden Jugendliche wieder zurück in die Mitte der Gesellschaft geholt. 

Umsetzung in der Landeshauptstadt Potsdam

Der Bereich Arbeit und Beschäftigung realisiert gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt die Koordinierung des Modellprogramms "JUGEND STÄRKEN im Quartier" in den Fördergebieten Am Stern / Drewitz und Am Schlaatz.

Im Rahmen des Programms erhalten die jungen Menschen folgende Angebote:

  • Case Management

Der zentrale Baustein des Programms ist das Case Management, eine intensive und langfristige sozialpädagogische Fallarbeit und Begleitung der jungen Menschen über bestimmte Lebens- und Entwicklungsabschnitte sowie über einzelne Angebote hinweg.

  • Jugend-Info-Point

Die „Niedrigschwellige Beratung/Clearing“ umfasst kurzfristig angelegte individuelle sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die für die jungen Menschen. Die Maßnahmen werden durch eine Beratungs- oder Clearingstelle erbracht, die für junge Menschen mit Unterstützungs- oder Beratungsbedarf eine Art „erste Anlaufstelle“ darstellt.

  • Mikroprojekte

Zu den einzelnen Bausteinen finden Sie weitere Informationen unter Downloads / Links.

Personenbezogene Teilnahmevoraussetzungen

Es werden junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt, die einen besonderen Unterstützungsbedarf aufgrund sozialer Benachteiligung und / oder individueller Beeinträchtigung haben.

gefördert durch
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