Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, ist an die Abfallentsorgung anzuschließen. Dies gilt ebenso für Erholungsgrundstücke und Kleingartenanlagen. Die Landeshauptstadt Potsdam bietet dazu verschiedene Behältergrößen und Entleerungsrhythmen an.
An-, Um- und Abmeldungen sind vom Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigten (i.d.R. die Hausverwaltung) schriftlich auf dem Postweg an die zuständige Stelle per Email oder per Fax vorzunehmen.
Was muss angemeldet werden?
Für jedes Grundstück sind anzumelden:
- mindestens ein Restabfallbehälter,
- mindestens ein Bioabfallbehälter*,
- mindestens ein Papierbehälter in den jeweils angebotenen Abfuhrrhythmen sowie die
- Anzahl der ständig auf dem Grundstück lebenden Personen
- Anzahl der Einwohnergleichwerte (nur für gewerblich genutzte Grundstücke)
Bitte nutzen Sie für An-, Um- und Abmeldungen die entsprechenden Formulare, die Sie unter Downloads / Links finden.
*Alternativ zur Aufstellung eines Bioabfallbehälters können Sie Ihre organischen Abfälle selbst kompostieren. Einen Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang zur Sammlung von Bioabfällen finden Sie ebenfalls unter Downloads / Links.