Abfallgebühren 

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Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung werden Benutzungsgebühren nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung erhoben. Die Gebühren umfassen sämtliche Aufwendungen und werden kostendeckend erhoben.

Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus:

  • einer Grundgebühr je Person,
  • einer Leistungsgebühr für Restabfall entsprechend der Behältergröße, -anzahl und dem Abfuhrrhythmus,
  • einer Leistungsgebühr für Bioabfall entsprechend der Behältergröße, -anzahl und dem Abfuhrrhythmus sowie
  • einer Servicegebühr für den optionalen Vollservice.

Grundgebühren werden für das Vorhalten und die Inanspruchnahme folgender Leistungen erhoben:

  • Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Sperrmüll, Schrott und Altpapier
  • Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
  • Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushaltungen
  • Entsorgung von jährlich 500 kg Schadstoffen haushaltstypischer Art (keine Bauabfälle) aus anderen Herkunftsbereichen
  • Sammlung und Entsorgung von herrenlosen Abfällen
  • Saisonale Sammlung und Verwertung von Grünabfällen über Containergestellungen
  • Sammlung und Verwertung von Weihnachtsbäumen
  • Betrieb von Wertstoffhöfen

Kosten, die für Sammlung, Umschlag, Transport, Vorbehandlung und Entsorgung von Restabfall und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sowie für Bioabfall entstehen, werden über die jeweilige Leistungsgebühr abgedeckt.

Für Verwaltungsaufwendungen und Abfallberatung entstehen ebenfalls Kosten, die anteilig über Grund- und Leistungsgebühr erhoben werden.

Die aktuelle Abfallgebührenübersicht finden Sie unter Downloads / Links.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-3799 (Hotline Abfallgebühren)