Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 

Beschreibung

Modellprojekt Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Potsdam

Das Modellprojekt "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" ist Teil des Konzeptes „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“, welche die Bundesministerin Andrea Nahles zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit 2014 vorgelegt hat.

Es ist ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Seit 2015 beteiligen sich 195 Jobcenter an diesem Programm. Bis zum Jahr 2018 sollen ungefähr 20.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II im Rahmen der Aufnahme einer öffentlichen Beschäftigung gefördert werden. Begleitend zur geförderten Beschäftigung unterstützen die Jobcenter durch geeignete Aktivitäten.

Gefördert wird das Bundesprogramm durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Bei den zusätzlich geschaffenen Stellen handelt es sich um Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, die keine regulären Beschäftigungsverhältnisse gefährden oder ersetzen dürfen und die regionale Wirtschaft nicht anderweitig beeinträchtigen. Mit der Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt können somit Aufgaben in die Tat umgesetzt werden, die sonst von den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nicht bzw. nicht in der Intensität und dem Umfang erledigt werden könnten.

Personenbezogene Voraussetzungen

Teilnehmen können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB II, welche bei teilnehmenden Jobcentern gemeldet sind. Ebenfalls müssen Teilnehmende seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug stehen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin müssen gesundheitliche Einschränkungen bei den Teilnehmenden vorliegen, welche eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren oder minderjährige Kinder in ihrer Bedarfsgemeinschaft leben. Darüber hinaus kann eine Teilnahme bei besonderen Voraussetzungen ermöglicht werden. Eine Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter.

Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam

Die Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam erfolgt in der Zentralen Spendensammelstelle in Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam stellte für die Umsetzung der Zentralen Spendensammelstelle zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeitsplätze im Sinne des § 16d Absatz 2, 3 und 4 SGB II bereit.

Die Teilnehmenden sind befristete Angestellte der Stadt und ihre die Arbeitszeit von bis zu 30 Wochenstunden wird orientiert am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vergütet.

Die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung der Landeshauptstadt Potsdam realisiert das Projektmanagement des Bundesprogrammes sowie das Projektmanagement der Zentralen Spendensammelstelle für Geflüchtete und bedürftige Potsdamerinnen und Potsdamer.

Ziel

Grundgedanke des Modellprojektes Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ist es, die Chancen von langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürger, durch die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen und erwerbsbezogenen Leben, auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Downloads / Links.