Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz 

Erforderliche Unterlagen

Was brauche ich zur gewerblichen Anmeldung?

  • 2 Fotos / Lichtbilder (aktuell, ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen 3 Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz.
  • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift. (Näheres über die Dokumente zum Nachweis der Zustellanschrift wird auf dieser Seite noch bekannt gegeben.)
  • falls Sie ausländische Staatsangehörige und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.

Weiter müssen Sie folgende Angaben machen: 

  • Vor- und Nachnamen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • Staatsangehörigkeit,
  • alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und
  • Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist

Was brauche ich für die gesundheitliche Beratung?

  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz

Gebühren

  • kostenfrei - für eine Bescheinigung über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz

Rechtsgrundlagen