Beschreibung
Mit der Anwendung iKFZ haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug in wenigen Schritten online außer Betrieb zu setzen.
Ihre Angaben werden verschlüsselt über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Voraussetzung ist ein Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden.
Hier gelangen Sie zur internetbasierten Außerbetriebsetzung (iKFZ)
Antrag auf internetbasierte Außerbetriebssetzung
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Kennzeichen
Sobald auf den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Die Bescheinigung der rechtsgültigen Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde aus und wird postalisch versendet.
Gebühr: 10,93 Euro
In folgenden Fällen können Sie die Außerbetriebsetzung nicht online beantragen
- bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Verschrottung des Fahrzeuges
In diesen Fällen müssen Sie persönlich in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Hierfür können Sie telefonisch, vor Ort oder online einen Termin vereinbaren.
Terminvereinbarung
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür können Sie telefonisch, vor Ort oder online einen Termin vereinbaren.