Beschreibung
Anzeige über den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam überwacht den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken in Potsdam und den dazugehörigen Ortsteilen.
Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen.
Öffnungszeiten Arzneimittelüberwachung:
Di |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Do |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Details
Erforderliche Unterlagen
Die Art und Weise der Anzeige ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann daher formlos erfolgen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name der Einrichtung
- Beginn / Beendigung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Art der Einrichtung
- zusätzlich: Sachkundenachweise der jeweiligen Mitarbeiter
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Besucheranschrift
Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Rechtsgrundlage(n)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Erreichbarkeit
- 0331 289-2364
- 0331 289-843809
- oegd.Medizinalaufsichtrathaus.potsdamde