Leichenpass 

Beschreibung

Für die Beförderung einer Leiche aus dem Land Brandenburg an einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, stellt die Untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass (mehrsprachig) aus.

Seit Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) im Oktober 2018 kann gem. §18 (4) BbgBestG ein Leichenpass nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine zweite Leichenschau stattgefunden hat.

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Do

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Besucheranschrift

Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2109
Telefax +49 331 289-843809