Leichenpass
Beschreibung
Für die Beförderung einer Leiche aus dem Land Brandenburg an einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, stellt die Untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass (mehrsprachig) aus.
Seit Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) im Oktober 2018 kann gem. §18 (4) BbgBestG ein Leichenpass nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine zweite Leichenschau stattgefunden hat.
Öffnungszeiten
Di |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Do |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Besucheranschrift
Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2109 |
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Telefax | +49 331 289-843809 |
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