Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Seit Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) im Oktober 2018 kann gem. §18 (4) BbgBestG ein Leichenpass nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine zweite Leichenschau stattgefunden hat.