Beschreibung
Ihre Betriebskostenabrechnung wird im Bereich Wohnen nur geprüft, wenn Ihr Leistungsträger sie dazu aufgefordert hat und eine Vorsprache im Bereich Wohnen fordert.
Leistungsträger sind:
Jobcenter
Arbeitsgruppe Grundsicherung und Senioren
Details
Erforderliche Unterlagen
- Mietvertrag
- aktuelle Betriebskostenabrechnung
- die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
- Anschreiben des Leistungsträgers zur Aufforderung der Prüfung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Erreichbarkeit und Anschrift
Prüfung von Betriebskostenabrechnungen im Auftrag der Leistungsträger
Erreichbarkeit
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3922 Arbeitsgruppe Wohnungsaufsicht | 0331 289-2721 |