Beschreibung
Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam erlässt Bußgeldbescheide mit den Nebenfolgen Punkte, welche beim Fahreignungsregister in Flensburg anzeigt werden, und Fahrverbote für einen befristeten Zeitraum.
Fahrverbote sind gemäß § 25 StVG sofort oder spätestens mit Ablauf von 4 Monaten anzutreten. Die entsprechende Festlegung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen.
Informationen zu Eintragungen und Löschungen von Punkten in das Fahreignungsregister werden ausschließlich vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) / Fahreignungsregister Flensburg erteilt und können im Internet über die Seiten des KBA aufgerufen werden über: Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand).
Fahrverbot laut Bußgeldbescheid
Unter den Angaben zur Geldbuße können Sie dem Bußgeldbescheid die Festlegung zum Antritt des Fahrverbots entnehmen.
Erläuterungen finden Sie auf dem Folgeblatt des Bescheides.
- Hinweistext A
Die Abgabe des Führerscheins kann sofort mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten erfolgen. - Hinweistext B
Das gegen Sie angeordnete Fahrverbot wird mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Personalausweis
- Bußgeldbescheid
Antritt des Fahrverbots
Der Führerschein kann auf dem Postweg an die
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Bußgeldstelle
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
gesandt oder persönlich zu den Sprechzeiten im Dienstgebäude
Landeshauptstadt Potsdam
Bußgeldstelle
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
abgegeben werden.
Als Antritt des Fahrverbotes zählt das Datum des Eingangs des Führerscheins bei der Landeshauptstadt Potsdam. Die Angabe des Aktenzeichens ist hierfür zwingend erforderlich. Die Rücksendung des Führerscheins erfolgt rechtzeitig, sodass der Inhaber mit Fristablauf des Fahrverbotes diesen wieder nutzen kann.
Liegt ein Bußgeldbescheid von einer anderen Behörde vor, hat sich der Betroffene an diese bescheiderlassende Behörde zu wenden.
Die Potsdamer Bußgeldstelle ist in diesem Fall nicht zuständig.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
324 Bereich Bußgeldstelle | 0331 289-1663 |