Ratenzahlung
Beschreibung
Ein Antrag auf Ratenzahlung zu bestehenden Forderungen kann nur nach Eintritt der Rechtskraft eines Bußgeld- oder Kostenbescheides gestellt werden. Der Antrag auf Ratenzahlung kann sowohl telefonisch als auch schriftlich gestellt werden.
Zwingende Angaben für den Antrag:
- Aktenzeichen
- Vorschlag, ab wann die Ratenzahlung beginnen soll
- Vorschlag zur Höhe der monatlichen Raten
Die zutreffenden notwendigen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen oder spätestens innerhalb einer Woche ab Antragstellung einzureichen. Ein Fristversäumnis führt automatisch zur Ablehnung des Antrages.