Ratenzahlung 

Beschreibung

Ein Antrag auf Ratenzahlung zu bestehenden Forderungen kann nur nach Eintritt der Rechtskraft eines Bußgeld- oder Kostenbescheides gestellt werden. Der Antrag auf Ratenzahlung kann sowohl telefonisch als auch schriftlich gestellt werden.

Zwingende Angaben für den Antrag:

  • Aktenzeichen
  • Vorschlag, ab wann die Ratenzahlung beginnen soll
  • Vorschlag zur Höhe der monatlichen Raten

Die zutreffenden notwendigen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen oder spätestens innerhalb einer Woche ab Antragstellung einzureichen. Ein Fristversäumnis führt automatisch zur Ablehnung des Antrages.