i-Kfz-Zulassung, Änderungen und Außerbetriebsetzung (Online-Dienstleistung)
Beschreibung
Das Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll es dem Fahrzeughalter ermöglichen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftsänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen oder online zu beantragen. So können Sie Ihr Anliegen bequem von zu Hause erledigen.
Rechtlich mussten dazu umfangreiche Änderungen im Zulassungsrecht vorgenommen werden. Technisch wurden dazu bundesweit Online-Portale der Kfz-Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale), und dadurch ein Zugang zum Verfahren der Fahrzeugzulassung über die informationstechnischen Einrichtungen der Kommunen (i-Kfz-Portale) eröffnet. Das i-Kfz-Projekt wird weiterentwickelt und stufenweise umgesetzt.
Ihre Angaben werden verschlüsselt über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Mit der Anwendung iKFZ haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug in wenigen Schritten online zuzulassen oder Änderungen vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie über folgende Navigation für Ihr jeweiliges Anliegen.
Hier gelangen Sie zu den internetbasierten Dienstleistungen (iKFZ)
Folgende Dienstleistungen sind möglich
↓ ↓ ↓
- Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- In folgenden Fällen können Sie die Außerbetriebsetzung nicht online beantragen
- Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Antrag auf Adressänderung
- Online-Beantragung NICHT möglich
- Terminvereinbarung
Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Kennzeichen mit Stempelplaketten und verdecktem Sicherheitscode
Sobald auf den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Die Bescheinigung der rechtsgültigen Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde aus und wird postalisch versendet.
Mindestgebühr: 2,10 Euro
In folgenden Fällen können Sie die Außerbetriebsetzung nicht online beantragen
- bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Verschrottung des Fahrzeuges
In diesen Fällen müssen Sie persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorsprechen.
Hierfür können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
Aktuell dürfen keine Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Den Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Ohne die neuen Dokumente zur rechtsgültigen Fahrzeugzulassung darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Mindestgebühr: 12,80 Euro
Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro.
Die Mindestgebühr einer internetbasierten Tageszulassung beträgt 14,90 Euro.
Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen bei Kennzeichenmitnahme:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
Sie benötigen zusätzlich folgende Unterlagen bei Kennzeichenwechsel
- bisherige Kennzeichen
Aktuell dürfen keine Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt.
Den Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Mindestgebühr für Umschreibung eines Fahrzeuges
außerhalb des Zulassungsbezirks mit Kennzeichenwechsel: 12,10 Euro
innerhalb des Zulassungsbezirks mit Kennzeichenwechsel: 12,40 Euro
innerhalb des Zulassungsbezirks mit Kennzeichenbeibehaltung: 10,40 Euro
außerhalb des Zulassungsbezirks mit Kennzeichenbeibehaltung: 9,90 Euro
Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro.
Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
Aktuell dürfen keine Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Die Dokumente zur rechtsgültigen Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde aus und sendet Ihnen diese postalisch zu. Das Datum der Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges können Sie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Ohne die neuen Dokumente zur Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Mindestgebühr für Wiederzulassung
ohne Halterwechsel (auf reservierten Kennzeichen): 10,90 Euro
ohne/ mit Halterwechsel (neues Kennzeichen): 12,80 Euro
Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro.
Antrag auf Adressänderung
(Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert)
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Adressänderung online stellen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Der diesbezügliche Bescheid wird sofort online bereitgestellt.
Den Bescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Mindestgebühr: 12,10 Euro
Online-Beantragung NICHT möglich
- bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei finanzierten Fahrzeugen, da die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht
- bei Zuteilung folgender Kennzeichen: H (Oldtimer), E (Elektrofahrzeug) und Saisonkennzeichen
In diesen Fällen müssen Sie persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorsprechen.
Hierfür können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Terminvereinbarung
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür können Sie telefonisch, vor Ort oder online einen Termin vereinbaren:
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1110 |
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Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).
Die internetbasierte Dienstleistung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Kennzeichen mit verdecktem Sicherheitscode aufweisen.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000023108.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 10:57