Übernachtung im Wohnheim der Schule mit den sonderpäd. Förderschwerpunkten Hören und Sprache
Erforderliche Unterlagen
- formlose schriftliche Anmeldung
- Elternangaben
- Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Gebühren
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Eingliederungshilfe:
- Eigenanteil an den Kosten für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gemäß dem Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträger
alle anderen gemäß u. g. Nutzungs- und Gebührensatzung:
- von der 1. bis zur 6. Jahrgangsstufe monatlich 112,00 €
- von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe monatlich 133,00 €
(Die Monate Juli, August und Dezember des Jahres sind gebührenfrei.)
Rechtsgrundlagen
Nutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnheime der Förderschulen für Hörgeschädigte und Sprachauffällige der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. Januar 1998, zuletzt geändert durch Erste Änderungssatzung vom 12. Juni 2001