Beschreibung
Das Vollstreckungsersuchen muss enthalten:
- Bezeichnung der ersuchenden Behörde / des ersuchenden Gläubigers
- eindeutige Bezeichnung des Schuldners
- bei natürlichen Personen: Vor- und Zuname, Geburtsdatum (wenn bekannt), zustellfähige Adresse (kein Postfach)
- bei juristischen Personen: Geschäftssitz, gesetzlicher Vertreter, Rechtsform, zustellfähige Anschrift
- eindeutige Bezeichnung der Forderung
- Angabe Mahndatum
- Vollstreckbarkeit muss bescheinigt werden
Details
Gebühren
Die Gebühren / Kosten trägt grundsätzlich der Vollstreckungsschuldner. Sie werden auf Grundlage der Brandenburgischen Kostenordnung (BbgKostO) erhoben und richten sich nach der Forderungshöhe. Bei erfolgreicher Vollstreckung entstehen dem Gläubiger keine Kosten. Im Falle der Uneinbringlichkeit trägt der Gläubiger die Kosten. Hierfür erhält dieser eine Kostenanforderung, aus der der Betrag hervorgeht.
Für Gläubiger, die selbst Vollstreckungsbehörde sind, werden keine Kosten erhoben. (Öffnet in einem neuen Tab)
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.
Bei Vollstreckungsfällen ab einer Forderungssumme von mehr als 1.000 EUR beträgt die Bearbeitungszeit drei Monate.
Diese Zeiten können in Abhängigkeit der Schuldnerverhältnisse abweichen (z. B. aufwendige Ermittlungsarbeit; Ratenzahlung).
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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1153 Arbeitsgruppe Vollstreckung |