Häufig gestellte Fragen & Antworten 

Beschreibung

1. Fragen zu vollstreckbaren Forderungen

Bei Fragen, die die Forderung selbst betreffen (z. B. Steuerbescheid, Kostenbescheid, Bußgeldbescheid, Leistungsbescheid), wenden Sie sich bitte direkt an den Gläubiger oder den zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam.

Bei Fragen zur Vollstreckung (z. B. Pfändung, Ankündigungsschreiben des Vollstreckungsaußendienstes) wenden Sie sich an uns (Ansprechpartner auf den Schreiben der Vollstreckungsbehörde).

2. Die Forderung wurde bereits beglichen. Wie kann ich meine Zahlung nachweisen?

Bitte übersenden Sie einen Nachweis (z. B. Kontoauszug, Zahlungsquittung), um die Angaben überprüfen zu können.

Liegt Ihnen dieser nicht mehr vor, sind folgende Angaben notwendig, um hier die Zahlung recherchieren zu können:

  • Wann wurde überwiesen / gezahlt
  • Wie hoch war der Zahlungsbetrag
  • Wer hat überwiesen / gezahlt
  • Wie lautete der Verwendungszweck
  • Von welchem Konto wurde überwiesen (IBAN oder Kontonummer des Einzahlenden)
  • Auf welches Konto wurde überwiesen

3. Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Welche Möglichkeit gibt es, eine Pfändung (Konto, Gehalt, andere Vermögenswerte) aufheben zu lassen?

a) Anweisung der Auszahlung an die Bank bei Kontenpfändung

Ist Ihr Konto gepfändet, weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, den gepfändeten Betrag umgehend an die Stadtkasse Potsdam auszuzahlen / auszukehren. Dies ist auch bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich.

b) Zahlung

Wenn Sie die Forderung in voller Höhe begleichen, wird die Pfändung aufgehoben (z. B. beim Arbeitgeber). Zahlungen können von Ihnen per Überweisung, bar, EC-Zahlung direkt in der Stadtkasse, am Kassenautomat oder von einer anderen Person getätigt werden. Überweist eine andere Person für Sie, soll im Verwendungszweck das Kassenzeichen und Ihr Name angegeben werden.

4. Negativer Schufa-Eintrag

Die Stadtkasse Potsdam veranlasst keine Eintragungen in die Schufa-Datei. Ob bei einer Kontenpfändung Ihr Kreditinstitut einen Schufa-Eintrag vornimmt, kann nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich bitte bei Nachfragen direkt dorthin.

5. Sonderfall: Ratenzahlung / Vollstreckungsschutz

Eine Teilzahlungsbewilligung / Ratenzahlung ist möglich. Die Gewährung ist von der Prüfung der Vermögensverhältnisse abhängig. Folgende Unterlagen sind dafür notwendig.

Natürliche Personen:

  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (z. B. Verdienstbescheinigung, Bescheide vom JobCenter, Rentenbescheide o.ä.)
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten
  • Angaben zu unterhaltsberechtigten Angehörigen (Kinder)
  • Angaben über Grundbesitz oder sonstige Vermögenswerte, wenn vorhanden
  • Ratenzahlungen bei anderen Gläubigern

Firmen / Unternehmen / Einzelgewerbe:

  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) der letzten 3 Jahre
  • Kontoauszüge aller Konten (Banken) der letzten 6 Monate
  • Angaben über Grundbesitz oder sonstige Vermögenswerte

Im Bedarfsfall werden weitere Unterlagen verlangt und auf die individuellen Verhältnisse (Einzelfall) abgestimmt.

Die Ratenzahlung sollte möglichst nach 6 Monaten erledigt sein. Bei längerfristigen Tilgungen ist eine erneute Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 12 Monaten erforderlich. Die erste Rate ist bei gewährter Ratenzahlung sofort fällig, um Ihre Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.

Eine Ratenzahlung per Lastschrift ist nicht möglich. Ein Dauerauftrag ist einzurichten.

Bei Ratenzahlungsanträgen wegen Bußgeldforderungen erfolgt ggf. eine Abstimmung der Vollstreckungsbehörde mit der Bußgeldstelle.

https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007833.php#tab-produkte

6. Fragen zum Insolvenzrecht

https://vv.potsdam.de/vv/personen/173010100000013377.php

7. Fragen zur Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung / privatrechtliche Forderungen

https://vv.potsdam.de/vv/personen/173010100000018058.php