Hotline Kinderschutz
Beschreibung
Zur Erfüllung des Schutzauftrages gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII und den in Verbindung stehenden hoheitlichen Aufgaben durch das Jugendamt, wird durch die Landeshauptstadt Potsdam die Hotline Kinderschutz, neben der regulären Präsenz- und Sprechzeit, seit dem 01.01.2022 umgesetzt.
Die Aufgaben des Tagesdienstes – Hotline Kinderschutz sind insbesondere:
- die Entgegennahme von Anrufen in Kinderschutzangelegenheiten,
- die Aufnahme und Protokollierung von Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen,
- die Übergabe des Gesprächsprotokolls über den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung an den zuständigen Sozialarbeitenden bzw. an das zuständige Regionalteam und
- die Übergabe von Notfällen an die Fachkräfte der Rufbereitschaft.
Die Hotline Kinderschutz wird durch die Fachkräfte der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt und ist zu folgenden Zeiten – in Form eines Tagesdienstes im Jugendamt aktiviert.
Wochentag |
Zeit (ab) |
Zeit (bis) |
Montag |
08:30 Uhr |
15:30 Uhr |
Dienstag |
08:30 Uhr |
17:30 Uhr |
Mittwoch |
08:30 Uhr |
15:30 Uhr |
Donnerstag |
08:30 Uhr |
15:30 Uhr |
Freitag |
08:30 Uhr |
15:30 Uhr |
alle anderen Zeiten |
Rufumleitung zur Regionalleitstelle |
Zu anderen Zeiten wird die Hotline Kinderschutz zur Regionalleitstelle Nordwest umgeleitet. Die Fachkräfte der Regionalleitstelle entscheiden folgend über eine Information an die Rufbereitschaft des Jugendamtes.
Die Nummer ist eine Notrufnummer und darf ausschließlich:
- von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen,
- von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 KKG, Kooperationspartnern, Bürger und Bürgerinnen, Institutionen, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam etc. zur Meldung und Information über eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen,
verwendet werden.
Alle anderen Angelegenheiten werden durch die verantwortliche Fachkraft (Tagesdienst/Hotline Kinderschutz) umgehend zurückgewiesen (ggf. weiterverwiesen) und der Anruf wird beendet (Freihaltung der Nummer für Angelegenheiten des Kinderschutzes).
Die vereinbarten Verfahren zur Gefährdungseinschätzung, im Rahmen der Kinderschutzvereinbarungen gemäß § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII sowie den Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz mit dem öffentlichen Träger (LHP), bleiben in ihrer Ausführung bestehen.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-3030 |
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