Hotline Kinderschutz
Beschreibung
Zur Erfüllung des Schutzauftrages gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII und den in Verbindung stehenden hoheitlichen Aufgaben durch das Jugendamt, wird durch die Landeshauptstadt Potsdam die Hotline Kinderschutz, neben der regulären Präsenz- und Sprechzeit durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt), seit dem 01.01.2022 umgesetzt.
Die Hotline Kinderschutz wird durch:
- die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (Jugendamt) in Form eines Tagesdienstes und
- den Mitarbeitenden der Regionalstelle (Feuerwehr) in Form einer Rufumleitung umgesetzt.
Die Aufgaben des Tagesdienstes (Jugendamt) sind insbesondere:
- die Entgegennahme von Anrufen in Kinderschutzangelegenheiten,
- die Aufnahme/Protokollierung von Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen,
- die Übergabe des Gesprächsprotokolls über den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung an den zuständigen Sozialarbeitenden/an das zuständige Regionalteam und
- die Übergabe von Notfällen an die Fachkräfte der Rufbereitschaft.
Die Aufgaben der Regionalleitstelle (Feuerwehr) sind insbesondere:
- die Beurteilung der Gefahreneinschätzung,
- die Beurteilung und Umsetzung eines Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsatzes und
- die Entscheidung und Umsetzung der Aktivierung der Rufbereitschaft des Jugendamtes.
Die Nummer ist eine Notrufnummer und darf ausschließlich von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen, sowie Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, allen Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, Berufsgruppen laut des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, Kooperationspartnern des Jugendamtes und Bürgerinnen und Bürger zur Meldung und Information über eine mögliche Kindeswohlgefährdung, verwendet werden.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-3030 |
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Telefax | +49 331 289-843030 |
E-Mail-Adresse | hotline-kinderschutzrathaus.potsdamde |