Fachberatung Kinderschutz durch insoweit erfahrene Fachkräfte 

Rechtliche Grundlagen

In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, ist sicherzustellen, dass

  1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und
  2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII).

In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, ist sicherzustellen, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen (vgl. § 8a Abs. 5 SGB VIII).

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (vgl. § 8b Abs. 1 SGB VIII). Bei der fachlichen Beratung wird den spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen (vgl. § 8b Abs. 3 SGB VIII).


Anspruchsberechtigte

Das Angebot Fachberatung Kinderschutz durch insoweit erfahrene Fachkräfte in Verantwortung durch den öffentlichen Träger (LHP) steht:

  • Fachkräften von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringen und Kindertagespflegepersonen (vgl. § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII),
  • Personen, die beruflich mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt stehen (vgl. § 8b Abs. 1 SGB VIII),
  • Berufsgruppen und Geheimnisträger (vgl. §§ 4 Abs.1 und 5 KKG) sowie
  • Fachkräften von Einrichtungen der Eingliederungs- und Behindertenhilfe gemäß § 38 SGB IX (ausgehend von einer vertraglichen Vereinbarung)

zur Verfügung.

Innerhalb der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam haben folgende Arbeitsgruppen und Bereiche, entsprechend Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall, Anspruch auf eine Fachberatung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft:

  • Bereich Hoheitliche Aufgaben,
  • Bereich Kindertagesbetreuung,
  • alle Bereiche des Fachbereiches Öffentlicher Gesundheitsdienst,
  • Bereich Soziale Wohnhilfen,
  • Arbeitsgruppe Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und
  • Gemeinsame Fachstelle Pflegekinderdienst.

Weitere Personengruppen können auf Anfrage im Fachbereich Bildung, Jugend und Sport und dessen Bestätigung der Gruppe der Anspruchsberechtigten zugeordnet werden.  


Zugang zum Angebot

Die in der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung stehenden anerkannten insoweit erfahrenen Fachkräfte werden in einem Pool – Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte (Anlage/Download) zur Verfügung gestellt.

EJF Lösungsweg

Behlertstraße 27, 14469 Potsdam

Fon: 0331 – 6207799

E-Mail: loesungsweg-potsdamejfde

Potsdamer Betreuungshilfe e.V.

Ginsterweg 3, 14478 Potsdam

Fon: 0331 – 812351

E-Mail: sekretariatpbhevde


Das Beratungsangebot wird durch den Anspruchsberechtigten in der Regel telefonisch oder per E-Mail angefordert und durch den beauftragten freien Träger der Jugendhilfe nach vorheriger Prüfung (Berechtigung, Einzelfallberatung zu einem Kind/Jugendlichen, Beratung zur Risiko- und Gefährdungseinschätzung) bereitgestellt.


Evaluation zum Feedback

Wir wünschen uns ein Feedback von den Nutzerinnen und Nutzern des Angebotes, um das Angebot zu evaluieren und die Qualität des Angebotes zu sichern und weiterzuentwickeln (Anlage / Download).