Ausgabe eines Bibliotheksausweises

Kurzbeschreibung

  • Bibliotheksausweis Ausgabe
  • erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
  • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
  • meist persönliches Erscheinen erforderlich
  • Gültigkeitsdauer begrenzt (z. B. 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Beschreibung

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-6401 (Sekretariat)
 +49 331 289-6666 (Informationszentrum)
Internet  Homepage der Stadt- und Landesbibliothek