Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen 

Kurzbeschreibung

  • Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
  • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden
  • Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
  • Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
  • das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
  • unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments
  • zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer

Im Land Brandenburg ist nur 4fach-Vordruck erforderlich

Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

In Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Ausstellung von Weinbegleitdokument-Vordrucken in Papierform zuständig, die von Ihnen vor dem Transport der Weinbauerzeugnisse ausgefüllt werden müssen. Blatt 3 und 4 der ausgefüllten Vordrucke sind von Ihnen anschließend an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam zu übermitteln, sofern sich der Verladeort bzw. der Sitz der Firma, die Weinbauerzeugnisse versendet, in Potsdam befindet. Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Angaben zum Thema Wein auf der Website lavg.brandenburg.de (siehe auch unter Downloads/Links).

Anstelle der Verwendung von Vordrucken in Papierform gibt es auch die Möglichkeit, Weinbegleitdokumente elektronisch über den Online-Dienst Weinbau (eWeinBV) zu erstellen. Unter Downloads/Links finden Sie den direkten Link zu diesem Online-Dienst mit weiteren Informationen.

Das Begleitdokument muss lediglich vom Weinbaubetrieb am Verladeort erstellt und an die zuständigen Stellen übermittelt werden. 

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