Einhaltung und Umsetzung Jugendschutzgesetz 

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam zählt u.a. die Prüfung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus die Überprüfung von Hinweisen und Anzeigen wegen eines Verstoßes sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz.

Das Jugendschutzgesetz wendet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. Verstoßen diese gegen die jeweiligen Regelungen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld bis 50.000 € belegt werden. Ordnungswidrig kann aber auch jede andere erwachsene Person handeln, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes herbeiführt oder fördert. 

Aufgrund der Situation, dass Kinder und Jugendliche bestehende Gefährdungserscheinungen noch nicht richtig einschätzen können, sind auch Gewerbetreibende und Veranstalter aufgerufen, eine jugendschutzrelevante Verantwortung zu übernehmen.

Mit wichtigen Informationen möchte die Landeshauptstadt Potsdam Veranstalter und Gewerbetreibende unterstützen, um ihre Mitarbeiter und Beschäftigten für gewisse Gefährdungssituationen zu sensibilisieren. 

Unter den nachfolgenden Informationen werden Regelungen erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.

Betroffene/Erziehungsberechtigte/Bürger können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mittels Formular (siehe Download) an die dafür eingerichtete Emailadresse der Landeshauptstadt Potsdam melden.

Kontaktdaten