Beschreibung
Die Soziale Erhaltungssatzung (gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) ist ein städtebauliches Instrument, das die Zusammensetzung der gebietsansässigen Bevölkerung schützen soll. In den Satzungsgebieten muss der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage genehmigt werden, auch wenn das Vorhaben nach brandenburgischer Bauordnung verfahrensfrei ist. Das bedeutet, dass auch Maßnahmen wie Badezimmermodernisierungen, Grundrissänderungen oder die Zusammenlegung von Wohnungen genehmigt werden müssen.
Für die Gebiete „Teltower Vorstadt Nord“ und „Babelsberg Süd“ sind am 2. November 2023 Soziale Erhaltungssatzungen in Kraft getreten. Eigentümerinnen und Eigentümer in diesen Gebieten sind dazu verpflichtet, Bauvorhaben, Abrisse und Nutzungsänderungen vorab durch die Stadt Potsdam genehmigen zu lassen. Der Genehmigungspflicht unterliegen neben vermieteten Wohnungen auch selbst genutzte und leerstehende Wohnungen. Nicht genehmigungspflichtig sind grundsätzlich reine Instandsetzungsmaßnahmen, der Ausbau eines Dachgeschosses (sofern hier kein bestehender Wohnraum berührt wird) oder Änderungen an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ist das bauliche Vorhaben mit einem Bauantrag verbunden, ist kein gesonderter Antrag zu stellen. Ist das Vorhaben nicht mit einem Bauantrag verbunden, ist der Antrag beim Bereich Soziale Wohnraumversorgung zu stellen.
Weitere Informationen, Formulare sowie Rechtsgrundlagen finden Sie unter Downloads/Links.
Postanschrift:
Landeshauptstadt Potsdam
Soziale Wohnraumversorgung
Soziale Erhaltungssatzung
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam