Sperrung eines Bibliotheksausweises

Kurzbeschreibung

  • Bibliotheksausweis Sperrung
  • erfolgt durch die Bibliothek sofort nach Verlustmeldung
  • Ausweis ab diesem Zeitpunkt ungültig für alle weiteren Ausleihen bzw. Zugang zu sämtlichen Bibliotheksdienstleistungen 
  • persönliche Haftung bis zur Verlustmeldung bei Missbrauch 
  • Ersatzausweis kann auf Antrag kostenpflichtig neu ausgestellt werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Beschreibung

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-6401 (Sekretariat)
 +49 331 289-6666 (Informationszentrum)
Internet  Homepage der Stadt- und Landesbibliothek