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Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Details
Voraussetzungen
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
- Sie sind nicht (neu) verheiratet
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
- Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
- Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
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Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
- Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
- Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
- Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Fristen
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Zuständigkeit
Zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe
Weitere Ansprechpunkte
Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage(n)
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG_RL)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1 Absatz 3 Berechtigte (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Küfner | BL, C | Arbeitsgruppenleiterin Unterhaltsvorschuss (BL, C) | 0331 289-2277 |
Frau Bartoll | B (ohne BL, Bi) | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (B ohne Bl, Bi) | 0331 289-2482 |
Frau Bauer | G, Kos-Koz, N | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (G, Kos - Koz, N) | 0331 289-3136 |
Frau Friedrich | H, I, Kro/Krö-Krz | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (H, I, Kro/Krö - Krz) | 0331 289-2481 |
Frau Kronschwitz | Kre-Kri, R, Z | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (Kre - Kri, R, Z) | 0331 289-2272 |
Frau Lucke | M, P (ohne Pa, Pä) | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (M, P ohne Pa,Pä) | 0331 289-2335 |
Frau Meier | Ku, V, W | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (Ku, V, W) | 0331 289-2320 |
Frau Pantani | D, J, T (ohne Ta, Tä) | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (D, J, T ohne Ta,Tä) | 0331 289-2282 |
Frau Pritschow | E, La-Lt | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (E, La - Lt) | 0331 289-2966 |
Frau Puhl | Ka-Kn, Koa-Kor, Kö (ohne Ke) | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (Ka - Kn, Koa - Kor, Kö, ohne Ke) | 0331 289-2488 |
Herr Schulze | F, Ke, U | Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (F, Ke, U) | 0331 289-3134 |
Frau Seele | Sa-Sch, Y | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (Sa - Sch, Y) | 0331 289-2334 |
Frau Sporys | A, Bi, Pa, Pä, Q, Ta, Tä, X | Sachbearbeiterin Unterhaltsverschuss (A, Bi, Pa, Pä, Q, Ta, Tä, X) | 0331 289-3135 |
Frau Zedler | Lu/ü-Lz, Kra, Kü-Kz, O, Sd-Sz | Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss Lu/ü - Lz, Kra, Kü - Kz, O, Sd - Sz) | 0331 289-2275 |
Organisationseinheiten
Name | |
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2314 Arbeitsgruppe Unterhaltsvorschuss |