Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.
Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung
Gebühren
- keine
Bearbeitungsdauer
- 3 - 4 Wochen
Zuständigkeit
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Klingner | Immisionsschutz | Sachbearbeiterin ordnungsbehördlicher Vollzug / Immissionsschutz | 0331 289-2860 |
Frau König | Immissionsschutz | Sachbearbeiterin ordnungsbehördlicher Vollzug / Immissionsschutz | 0331 289-3767 |