Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten 

Beschreibung

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unterstützt jährlich 100.000 Stellen für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Auf Grundlage des § 368 SGB III wurde die Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung dieses Arbeitsmarktprogramms, wobei die Richtlinie vom 20.06.2016 wesentliche Rechtsgrundlage bildet, beauftragt.

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach §5a AsylbLG sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, die durch Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden.

Ziel

  • Überbrückung der Wartezeit bis zur Entscheidung des Asylantrages
  • Heranführung an den Arbeitsmarkt
  • Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland

Zielgruppe

  • arbeitsfähige nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
  • Lebensjahr vollendet und Vollzeitschulpflicht erfüllt
  • Kein sicherer Herkunftsstaat

Zwei Arten von FIM

Bei den FIM werden zwei Arten unterschieden. „Interne FIM“ bezeichnen AGH in den Flüchtlingsunterkünften, wie etwa die Mitwirkung bei der Essenausgabe, in der Kleiderkammer oder an den Reinigungsarbeiten. Die „externen FIM“ beschreiben AGH außerhalb von Einrichtungen, die von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Der Teilnehmer erhält dabei eine Aufwandsentschädigung von 0,80€/h. Ebenfalls erhält die Einrichtung eine Pauschale von 85€ bzw. der Träger in Höhe von 250€ pro besetze Stelle. Der Antrag wird durch den Antragsberechtigten an die zuständige Agentur für Arbeit gestellt.

Der Bereich Arbeit und Beschäftigung übernimmt dabei die konzeptionelle Arbeit und steht im regelmäßigen Austausch mit dem Fachbereich Asyl, HzL und Integration. Maßnahmeträger werden akquiriert, neue FIM-Stellen geschaffen und Träger bei der Antragsvorbereitung unterstützt.