Die Anlagenbuchhaltung erfasst und verwaltet die langlebigen Vermögensgegenstände für das externe Rechnungswesen. Es werden art-, mengen- und wertmäßige Veränderungen dieses Vermögens dargestellt, Ab- und Zuschreibungen gebucht und dokumentiert. Die erhaltenen Zuwendungen für Investitionen sowie Beiträge werden als Sonderposten erfasst und fortgeschrieben. Darüber hinaus koordiniert die Anlagenbuchhaltung die Inventuraufgaben und ist für die Erstellung und Fortschreibung der Inventuranweisungen und der Aktivierungsrichtlinie verantwortlich.