Durch diesen Bereich werden u. a. die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer festgesetzt. Beratungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt der Bereich für die Fälle wahr, in welchen die Landeshauptstadt selber Steuerpflichtige ist.