23 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 

Beschreibung

Die Förderung von Entwicklungschancen ermöglicht die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

Für Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder Unterhaltsverpflichtung wenden Sie sich bitte an Beurkundungrathaus.potsdamde.

Im Kinder- und Jugendbereich ist die Grundlage für das Leistungsspektrum des Fachbereichs das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Der Fachbereich 23 gewährt hierbei Leistungen für junge Menschen, Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen aus der Landeshauptstadt Potsdam. Der Fachbereich bietet dabei im Rahmen der hoheitlichen Jugendhilfe etwa Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern in unterhaltsrechtlichen sowie vormundschaftlichen Belangen an oder koordiniert die Adoptionsvermittlung. Für den Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe erstreckt sich das Leistungsspektrum des Fachbereichs etwa auf die Beratung und Begleitung von Familien, auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die Jugend(sozial)arbeit und die Jugendförderung. Zu den Aufgaben des Fachbereichs 23 zählt zudem der Kinderschutz mit der Aufgabe, darauf zu achten und Vorkehrungen zu treffen, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen nicht missachtet oder verletzt werden.

Das ausführliche Leistungsspektrum der einzelnen Bereiche und Arbeitsgruppen entnehmen Sie bitte den links aufgeführten Unterkategorien.

   

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Am Palais Lichtenau 3/5
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Landeshauptstadt Potsdam
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