Zuständig u. a. für die Erarbeitung, Erstellung und Abschluss von Zuwendungsbescheiden und Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Leistungen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 11 bis 14 SGB VIII in Verbindung mit § 77 und § 79 SGB VIII
Vertragsmanagement Hilfen zur Erziehung, Erstellen und Verhandlungen von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 77 und 78 a ff. SGB VIII für ambulante und stationäre Hilfen für Erziehung
Annahme und Weiterreichung von Landeszuschüssen im Rahmen des SGB VIII