Der Bereich Inklusion und Hilfe zur Pflege ist für die Leistungen der Hilfe zur Pflege, nach dem 7. Kapitel des SGB XII, die Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene nach dem SGB IX und die Leistungen nach § 35a SGB VIII in der Landeshauptstadt Potsdam zuständig. Sofern berechtigte erwachsene Personen neben den Leistungen der Hilfe zur Pflege bzw. den Leistungen der Eingliederungshilfe, auch einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII haben, ist der Bereich Inklusion und Hilfe zur Pflege auch für diese Leistung verantwortlich. Eine Unterteilung der einzelnen Aufgabenbereiche findet in insgesamt 6 Arbeitsgruppen statt.
- 3841 Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit geistiger/körperlicher Behinderung innerhalb besonderer Wohnformen
- 3842 Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit seelischer Behinderung
- 3843 Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege
- 3844 Arbeitsgruppe Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit geistiger/körperlicher Behinderung
- 3847 Arbeitsgruppe Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- 3848 Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit geistiger/körperlicher Behinderung außerhalb besonderer Wohnformen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Inklusion und Hilfe zur Pflege, stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Potsdam zu den Öffnungszeiten des Sozialrathauses in der Behlertstr. 3A, Haus M/N (Dienstag von 9 -12 Uhr und 13-18 Uhr und Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr) oder nach Vereinbarung, für die Antragstellung oder allgemeine Fragen zu den o.g. Leistungen gerne zur Verfügung.
Ihre Anliegen können Sie auch weiterhin schriftlich, auf elektronischem oder auf telefonischem Wege vortragen.
Die entsprechenden Anträge senden Sie bitte an:
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Soziales und Inklusion
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Auf folgendem Wege können Sie die Leistungsbereiche per E-Mail oder telefonisch erreichen:
soziales-inklusionrathaus.potsdamde