Beschreibung
Beschreibung
Die Kindertagespflege ist eine familienunterstützende und -nahe Form der Kindertagesbetreuung durch Kindertagespflegepersonen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren oder im Rahmen eines besonderen oder ergänzenden Betreuungsbedarfes und wird in der Landeshauptstadt Potsdam neben der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten (nachfolgend Kita) als gleichrangiges Angebot vorgehalten.
Durch das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege im Land Brandenburg ist das Betreuungsangebot der Kindertagespflege der LHP seit dem 01.08.2023 ebenso offen für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sowie für Hortkinder.
In der Kindertagespflege werden Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Die Betreuungsform Kindertagespflege gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird ebenso wie Kita und Hort, dem Rechtsanspruch des Kindes auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung gerecht. Die Kindertagespflege ermöglicht eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen für bis zu fünf bzw. bis zu acht Kindern (im Alter von drei bis sechs Jahren).
Die Basis für diese Betreuungsform bilden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern sowie ein enger Austausch und verbindliche Absprachen zur Organisation des Alltags und zu Erziehungsfragen.
Kindertagespflegepersonen in Potsdam sind selbständig und verfügen über eine Erlaubnis Die Eignung der Kindertagespflegepersonen und ihrer Räume werden in einem Erlaubnisverfahren von der Fachaufsicht Kindertagespflege überprüft.
Wenn Eltern ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, erfolgt die Anmeldung direkt über das Kita-Portal bzw. über die Kontaktaufnahme zu einem freien Träger (s.u.). Die freien Träger wurden durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Beratung und der Vermittlung in die Kindertagespflege beauftragt.
Sie möchten Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen?
Der kleine Rahmen in der Kindertagespflege von bis zu fünf (bis drei Jahre) bzw. acht (drei bis sechs Jahre) Kindern schafft besonders gute Bedingungen, um auf die individuellen oder auch besonderen Bedürfnisse von Kindern der entsprechenden Altersgruppen in der Betreuung eingehen zu können. Wir möchten Sie ermutigen, den kleinen familiären Rahmen der Kindertagespflege als ersten Einstieg in die Fremdbetreuung nach der behüteten Elternzeit zu nutzen. Dort hat Ihr Kind die Gelegenheit in den ersten sensiblen Lebensjahren besonders positive Bindungserfahrungen zu machen. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch die konstante Bezugsperson und für die Altersgruppe bis drei Jahre durch die kleine Gruppe von Kindern aus. Durch die besondere Betreuungssituation kann Ihr Kind in der Kindertagespflege mit seinen individuellen Bedürfnissen besser gesehen werden. Die Kindertagespflegeperson kann sich die Zeit nehmen, die es braucht, und in der Betreuung Ihres Kindes mit besonderer Aufmerksamkeit agieren. Diese Sicherheit in der Betreuung wirkt sich positiv auf die Lern- und Entwicklungsprozesse Ihres Kindes aus.
Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen und Räume
Alle Kindertagespflegepersonen in Potsdam haben eine Qualifikation zur „Qualifizierten Kindertagespflegeperson" durchlaufen und bilden sich kontinuierlich weiter.
Teilweise verfügen die Kindertagespersonen über weitere Qualifikationen, sind ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher oder verfügen über einen anderen pädagogischen Abschluss.
Die Räume und die Ausstattung stehen im Einklang mit dem Kindertagesstättengesetz und sollen altersgemäß, entwicklungsfördernd und anregungsreich sein sowie die Sicherheit und Gesundheit der Kinder gewährleisten. Dies wird von der Fachaufsicht Kindertagespflege regelmäßig überprüft.
Die Richtlinie Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab) sowie das Arbeitspapier „Qualität in Kindertagespflege“ regeln zudem zusätzliche Anforderungen an Kindertagespflegepersonen bzw. an die Qualitätsmindeststandards in der Kindertagespflege in Potsdam.
Vertretungsregelung
Tragfähige Vertretungsmodelle sind für die Kindertagespflege unerlässlich und ausschlaggebend für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform als gleichrangiges Angebot zur Kita. Um insbesondere in krankheitsbedingten Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson die Betreuung der Kinder sicherzustellen, werden in Potsdam unterschiedliche Vertretungsmodelle über die drei freien Träger (s.u.) angeboten. Die vertretende Person oder Einrichtung muss den betreuten Kindern in jedem Fall vertraut sein.
Elternbeiträge
Für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages ist in der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) geregelt.
Versicherungsschutz in der Kindertagespflege
Die Kinder stehen während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse Brandenburg.
Wenn Sie Ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, wenden Sie sich an einen freien Träger für Kindertagespflege. Die Fachberatung des freien Trägers unterstützt Eltern und Kindertagespflegepersonen in der passgenauen Vermittlung und berät darüber hinaus bei Fragen zum Betreuungsverhältnis.
Die Kinderwelt gGmbH
Kindertagespflege
Marlene-Dietrich-Allee 15
14482 Potsdam
T: +49 331 - 70 476 - 0
kindertagespflegedie-kinderweltcom
www.die-kinderwelt.com
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 26 Kindertagesstättengesetz. Diese Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Der Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab) ist bei der Fachberatung Kindertagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Potsdam zu stellen. Die Fachberatung für Kindertagespflege steht zur umfassenden Information und Beratung zu allen für die Kindertagespflege relevanten Themen zur Verfügung.
Die Aufwendungen als selbständige Kindertagespflegeperson werden in Potsdam fortlaufend erstattet. Entsprechend der Richtlinie Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab) werden Kindertagespflegepersonen in Potsdam nach Qualifikation und einer am Tarifsystem des Sozial- und Erziehungsdienstes orientierten Finanzierungsstruktur vergütet. Weiterhin werden angemessene Kosten des Sachaufwands erstattet. Eine Finanzierung bei Urlaubs- und Kranktagen, Versicherungsleistungen, Altersvorsorge, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung sind ebenfalls geregelt.
Darüber hinaus stellen eine fachliche Beratung und Begleitung in der Kindertagespflege ebenfalls wichtige Säulen dar. Die Kindertagespflegepersonen in Potsdam werden durch eine praxisbegleitende Fachberatung über einen freien Träger (s.o.) der Jugendhilfe unterstützt. Die Fachberatung des freien Trägers unterstützt die Praxis der Kindertagespflegepersonen durch konzeptionelle Anregungen, die Vermittlung von (früh)pädagogischem Fachwissen und eine regelmäßige kollegiale Beratung. Außerdem unterstützt die Fachberatung bei der Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen und Kita-Einrichtungen im Sozial- und Planungsraum.
Kontakt
Organisationsleitung
Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon |
---|---|---|
Frau Elsaßer | Bereichsleiterin Kindertagesbetreuung / Arbeitsgruppenleiterin Kindertagespflege und weitere Angebote | 0331 289-2240 |
Frau Gorgas | Sachbearbeiterin Fachberatung Kindertagespflege | 0331 289-2322 |
Frau Niehoff | Sachbearbeiterin Fachberatung Kindertagespflege | 0331 289-2899 |
Dienstleistungen
Erreichbarkeit und Anschrift
Ort
2343 Arbeitsgruppe Kindertagespflege und weitere Angebote
Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Links und Downloads
Verwaltungsstruktur
- 2 Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- 23 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- 234 Bereich Kindertagesbetreuung
- 2341 Arbeitsgruppe Gemeindliche Kindertagesbetreuung
- 2342 Arbeitsgruppe Fachmanagement Kita
- 2343 Arbeitsgruppe Kindertagespflege und weitere Angebote
- 2344 Arbeitsgruppe Kitafinanzierung
- 234 Bereich Kindertagesbetreuung
- 23 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie