2343 Arbeitsgruppe Kindertagespflege

Beschreibung

Die Kindertagespflege dient dem Wohl und der Entwicklung von Kindern im Alter von acht Wochen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie von Kindern mit einem besonderen Betreuungsbedarf. Die Kindertagespflege wird neben der klassischen Kita als gleichrangiges Betreuungsangebot vorgehalten. Die Kindertagespflege ermöglicht eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen für bis zu fünf Kindern. Die Basis für diese Betreuungsform bilden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern sowie ein enger Austausch und verbindliche Absprachen zur Organisation des Alltags und zu Erziehungsfragen.

Kindertagespflegepersonen in Potsdam sind selbständig und verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Sie betreuen in eigens dafür angemieteten Räumen oder im Eigenheim. Die Eignung der Kindertagespflegepersonen und ihrer Räumlichkeiten werden in einem Erlaubnisverfahren und von der Fachaufsicht Kindertagespflege überprüft.

Wenn Eltern ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, wenden sie sich direkt an einen freien Träger (s.u.) für Kindertagespflege. Die Träger wurden durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Beratung und der Vermittlung in die Kindertagespflege beauftragt.


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Kindertagespflege (© Claudia Paulsen-stock.adobe.com)

Sie möchten Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen?

Der kleine Rahmen in der Kindertagespflege von bis zu fünf Kindern schafft besonders gute Bedingungen, um auf die individuellen oder auch besonderen Bedürfnisse von Kindern im Alter von acht Wochen bis zu drei Jahren in der Betreuung eingehen zu können. Wir möchten Sie ermutigen, den kleinen familiären Rahmen der Kindertagespflege als ersten Einstieg in die Fremdbetreuung nach der behüteten Elternzeit zu nutzen. Dort hat Ihr Kind die Gelegenheit in den ersten sensiblen Lebensjahren besonders positive Bindungserfahrungen zu machen. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch die konstante Bezugsperson und die kleine Gruppe von Kindern aus. Durch die besondere Betreuungssituation kann Ihr Kind in der Kindertagespflege mit seinen individuellen Bedürfnissen besser gesehen werden. Die Kindertagespflegeperson kann sich die Zeit nehmen, die es braucht, und in der Betreuung Ihres Kindes mit besonderer Aufmerksamkeit agieren. Diese Sicherheit in der Betreuung wirkt sich positiv auf die Lern- und Entwicklungsprozesse Ihres Kindes aus.

Qualifizierung und Räumlichkeiten

Alle Kindertagespflegepersonen in Potsdam haben eine Qualifikation zur „Qualifizierten Kindertagespflegeperson" gemäß der Tagespflegeeignungsverordnung des Landes Brandenburg durchlaufen. Alle Kindertagespflegepersonen bilden sich im Laufe ihrer Tätigkeit kontinuierlich weiter.

Teilweise verfügen die Kindertagespersonen über weitere Qualifikationen und sind etwa ausgebildete Erzieher*innen oder verfügen über einen pädagogischen Abschluss.

Die Räumlichkeiten und die Ausstattung stehen im Einklang mit dem Kindertagesstättengesetz und sollen anregungsreich sowie kindgemäß sein. Dies wird von der Fachaufsicht Kindertagespflege regelmäßig überprüft.

Die Richtlinie Kindertagespflege sowie das Arbeitspapier „Qualität in Kindertagespflege“ regeln zudem zusätzliche Anforderungen an Kindertagespflegepersonen bzw. an die Qualitätsmindeststandards in der Kindertagespflege in Potsdam.

Vertretungsregelung

Tragfähige Vertretungsmodelle sind für die Kindertagespflege unerlässlich und ausschlaggebend für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform als gleichrangiges Angebot zur Kita. Um insbesondere in krankheitsbedingten Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson die Betreuung der Kinder sicherzustellen, werden in Potsdam unterschiedliche Vertretungsmodelle über die drei freien Träger (s.u.) angeboten.

Elternbeiträge

Für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages ist in der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) geregelt. Die Höhe des Elternbeitrags entspricht dem Betrag, der für einen Krippenplatz in der Kita gezahlt werden muss.

Versicherungsschutz in der Kindertagespflege

Die Kinder stehen während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse Brandenburg.

Wenn Sie ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, wenden Sie sich an einen der drei folgenden freien Träger für Kindertagespflege. Die Fachberatung des freien Trägers unterstützt Eltern und Kindertagespflegepersonen in der passgenauen Vermittlung und berät darüber hinaus bei Fragen zum Betreuungsverhältnis.

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FidL–Frauen in der Lebensmitte e.V.

Geschäftsstelle

Alleestraße 1

14469 Potsdam

T: 0331 - 86 75 00 88

tagespflegefidlde

www.fidl.de

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Die Kinderwelt gGmbH

Kindertagespflege

Marlene-Dietrich-Allee 15

14482 Potsdam

T: 0331 - 70 476 - 0

kindertagespflegedie-kinderweltcom

www.die-kinderwelt.com

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Treffpunkt Fahrland e. V.

Geschäftsstelle

Ketziner Strasse 52

14476 Potsdam

Mobil: 0151-25964670

kindertagespflegetreffpunkt-fahrlandde

www.treffpunkt-fahrland.de


Kindertagespflege (© Rawpixel-stock.adobe.com)

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

Der Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII ist bei der Fachberatung Kindertagespflege im Fachbereich Bildung, Jugend und Sport in Potsdam zu stellen. Die Fachberatung für Kindertagespflege steht zur umfassenden Information und Beratung zu allen für die Kindertagespflege relevanten Themen zur Verfügung.

Die Aufwendungen als selbständige Kindertagespflegeperson werden in Potsdam fortlaufend erstattet. Entsprechend der Richtlinie Kindertagespflege werden Kindertagespflegepersonen in Potsdam nach Qualifikation und einer am Tarifsystem des Sozial- und Erziehungsdienstes orientierten Finanzierungsstruktur vergütet. Weiterhin werden angemessene Kosten des Sachaufwands erstattet. Eine Finanzierung bei Urlaubs- und Kranktagen, Versicherungsleistungen, Altersvorsorge, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung sind ebenfalls geregelt.

Darüber hinaus stellen eine fachliche Beratung und Begleitung in der Kindertagespflege ebenfalls wichtige Säulen dar. Die Kindertagespflegepersonen in Potsdam werden durch eine praxisbegleitende Fachberatung über freie Träger (s.o.) der Jugendhilfe unterstützt. Die Fachberatung der freien Träger unterstützt die Praxis der Kindertagespflegepersonen durch konzeptionelle Anregungen, die Vermittlung von (früh)pädagogischem Fachwissen und eine regelmäßige kollegiale Beratung. Außerdem unterstützt die Fachberatung bei der Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen und Kita-Einrichtungen im Sozial- und Planungsraum.

Auch Vertretungsmodelle sind für die Kindertagespflege unerlässlich und ausschlaggebend für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform als gleichrangiges Angebot zur Kita. Um insbesondere in krankheitsbedingten Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson die Betreuung der Kinder sicherzustellen, werden in Potsdam über die freien Träger unterschiedliche Vertretungsmodelle angeboten.


   

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