Überwachung ruhender Verkehr 

Beschreibung

Überwachung des ruhenden Verkehrs

  • Kontrolle verkehrsordnungswidrig geparkter Fahrzeuge
  • Umsetzung von verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugen
  • Aufnahme von abgestellten Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen
  • Zwangsstilllegung von Fahrzeugen

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung. Es ist eine Zusammenarbeit mit

  • der Polizei (Halterermittlung und Fahndungsüberprüfung)
  • der Kfz-Zulassungsstelle (Halterermittlung)
  • dem Bürgerservice (Adressenüberprüfung)
  • dem Bereich für Umwelt und Natur und
  • den Abschleppfirmen

erforderlich.

Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung eine Frist nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden.

Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.

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