Überwachung fließender Verkehr 

Beschreibung

Grundsätzlich ist bei jeder straßenverkehrsrechtlichen Regelung auch eine Überwachung notwendig. Ohne eine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen reduziert sich die Akzeptanz der Maßnahme erheblich und der gewünschte Regelungseffekt wird nicht erreicht.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist neben der Polizei für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Dies allerdings nur speziell dort, wo sich häufig Unfälle ereignen oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Grundlage für die Verkehrsüberwachung sind dabei immer die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die örtliche Unfalluntersuchung und die Empfehlungen der Verkehrsunfallkommission.

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