Beschreibung
Grundsätzlich ist bei jeder straßenverkehrsrechtlichen Regelung auch eine Überwachung notwendig. Ohne eine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen reduziert sich die Akzeptanz der Maßnahme erheblich und der gewünschte Regelungseffekt wird nicht erreicht.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist neben der Polizei für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Dies allerdings nur speziell dort, wo sich häufig Unfälle ereignen oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Grundlage für die Verkehrsüberwachung sind dabei immer die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die örtliche Unfalluntersuchung und die Empfehlungen der Verkehrsunfallkommission.
Details
Erforderliche Unterlagen
Die Meldung über zu schnell fahrende Fahrzeuge, der Wunsch auf Überwachung des fließenden Verkehrs aber auch die Anregung zur Einrichtung einer neuen Messstelle kann telefonisch / per Fax / per Mail
unter Angabe
- des Namens
- der Telefonnummer (falls Unklarheiten)
- konkrete Ortsangabe
an die Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst abgegeben werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon |
---|---|---|
Herr Möslein | Dienstkoordinator fließender Verkehr | 0331 289-1645 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3211 Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst | 0331 289-1642 |