Überwachung ruhender Verkehr
Erforderliche Unterlagen
Die Meldung über ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug kann telefonisch / per Fax / E-Mail unter Angabe des Namens, der konkreten Ortsangabe, der evtl. Art des Verstoßes und evtl. des amtlichen Kennzeichens an die Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst abgegeben werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)