Beschreibung
Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Kontrolle verkehrsordnungswidrig geparkter Fahrzeuge
- Umsetzung von verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugen
- Aufnahme von abgestellten Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen
- Zwangsstilllegung von Fahrzeugen
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung. Es ist eine Zusammenarbeit mit
- der Polizei (Halterermittlung und Fahndungsüberprüfung)
- der Kfz-Zulassungsstelle (Halterermittlung)
- dem Bürgerservice (Adressenüberprüfung)
- dem Bereich für Umwelt und Natur und
- den Abschleppfirmen
erforderlich.
Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung eine Frist nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden.
Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.
Details
Erforderliche Unterlagen
Die Meldung über ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug kann telefonisch / per Fax / E-Mail unter Angabe des Namens, der konkreten Ortsangabe, der evtl. Art des Verstoßes und evtl. des amtlichen Kennzeichens an die Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst abgegeben werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3211 Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst | 0331 289-1642 |