Schulzeitbescheinigungen Überblick Details Kontakt Beschreibung Die Schulzeitbescheinigung ist erforderlich für den späteren Rentenanspruch. Werden von allen Personen benötigt, die über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht haben bzw. Personen, deren Schulzeugnis abhanden gekommen ist. Ähnliche Produkte / Dienstleistungen Ersatzdokumente Zeugnisse und Abschlüsse Erforderliche Unterlagen formloser Antrag auf Ausfertigung einer Schulzeitbescheinigung ggf. eidesstattliche Erklärung für die Glaubhaftmachung von Schul-, Lehr- und Ausbildungszeiten Gebühren keine Rechtsgrundlagen Brandenburgisches Archivgesetz (BbgArchivG) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) Zuständige Mitarbeiter/innen Name Telefon E‑Mail Herr Hesse +49 331 289-1873 Verwaltungsstruktur 2162 Arbeitsgruppe Betrieb Schule