Beschreibung
Die Schulzeitbescheinigung ist erforderlich für den späteren Rentenanspruch.
Werden von allen Personen benötigt, die über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht haben bzw. Personen, deren Schulzeugnis abhanden gekommen ist.
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Ausfertigung einer Schulzeitbescheinigung
- ggf. eidesstattliche Erklärung für die Glaubhaftmachung von Schul-, Lehr- und Ausbildungszeiten
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon |
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Herr Hesse | Sachbearbeiter Ersatzdokumente / Verwaltungsangelegenheiten | 0331 289-1873 |