Beschreibung
Der Bereich Recht und Versicherung betreut die in der Landeshauptstadt Potsdam gebildeten Schiedsstellen. Nähere Informationen können dem Internetauftritt der Landeshauptstadt Potsdam entnommen werden.
Schiedsstellen - Schlichtungsverfahren
Die Schiedsstellen werden nur auf Antrag tätig.
Der formlose Antrag auf Durchführung der Schlichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss:
- schriftlich oder zu Protokoll der Schiedsstelle gestellt werden
- die Parteien mit Anschrift und vollständigem Namen bezeichnen
- den Streitgegenstand umreißen
- vom Antragsteller unterschrieben sein.
Mit Antragsstellung ist ein Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Auslagen zu zahlen. Der Vorschuss beträgt in der Regel 25,00 – 75,00 Euro.
Nach Antragstellung und Eingang des Vorschusses bestimmt die Schiedsperson einen Termin. Der Termin soll zeitnah erfolgen, damit sich die Durchsetzung von Rechtsansprüchen nicht verzögert.
Zu dem Termin werden die Parteien geladen und haben persönlich zu erscheinen. Die Vertretung einer Partei ist nur möglich, wenn ein Fall der gesetzlichen Vertretung vorliegt bzw. der Vertreter den Sachverhalt des Streits genau kennt und daher zur Aufklärung in der Lage sowie zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist. Die Parteien können jedoch jeweils einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Eine formelle Beweisaufnahme gibt es im Schlichtungsverfahren nicht. Auf Wunsch der Parteien können aber Zeugen und Sachverständige gehört werden, wenn diese freiwillig erscheinen.
Das Schlichtungsverfahren endet bei Einigung mit einem zu protokollierenden Vergleich. Aus dem Vergleich kann nach Erteilung der durch das zuständige Amtsgericht zu ergänzenden Vollstreckungsklausel unmittelbar vollstreckt werden. Hält sich der Streitgegner nicht an die Vereinbarung, kann die getroffene Regelung also im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Bleibt das Schlichtungsverfahren erfolglos, stellt die Schiedsstelle darüber eine Bescheinigung aus.
Schiedsstellen in Potsdam – 5 Schiedsstellenbezirke
Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. In Potsdam sind insgesamt 5 Schiedsstellen mit folgenden Zuständigkeiten eingerichtet:
Schiedsstelle Potsdam I – Schiedsmann: Lothar Kühn
Tel.: +49 173 3755023 (Mo und Mi von 18:00 - 20:00 Uhr)
Örtliche Zuständigkeit
Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Sacrow, Eiche, Grube, Nauener Vorstadt, Groß Glienicke
Schiedsstelle Potsdam II – Schiedsmann: Matthias Neumann
Tel.: +49 170 1496901
Örtliche Zuständigkeit
Golm, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt, Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Klein Glienicke
Schiedsstelle Potsdam III – Schiedsmann: Karl-Ludwig Böttcher
Tel: +49 33208 21847
Örtliche Zuständigkeit
Historische Innenstadt, Zentrum Ost und Nuthepark, Hauptbahnhof und Brauhausberg Nord, Babelsberg Nord, Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt, Waldstadt I und Industriegelände (seit 2019), Waldstadt II
Schiedsstelle Potsdam IV – Schiedsfrau: Erika Plümecke
Tel: +49 157 585 37 441
Örtliche Zuständigkeit
Babelsberg Süd, Schlaatz, Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld
Schiedsstelle Potsdam V – Schiedsfrau: Daniela Scherler
Tel: +49 331 233 8345
E-Mail: daniela.scherlerschiedsfraude
Örtliche Zuständigkeit
Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland
Stellvertretung der Schiedsstellen Potsdam I – V – Schiedsfrau: Ulrike Lindner
Tel: +49 176 34434443
Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählten und durch die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam bestätigten Schiedspersonen sind unabhängig und unparteiisch. Ihre Aufgabe ist es, einen Interessenausgleich zu finden. Daher erhalten sie ihr Mandat von beiden Parteien. Sie üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihre Anliegen werden auch per Fax, E-Mail oder per Post in der Stadtverwaltung Potsdam im Fachbereich Recht und Vergabemanagement entgegengenommen und an die zuständige Schiedsperson weitergeleitet:
Postanschrift:
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Recht und Vergabemanagement
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Details
Erforderliche Unterlagen
Die Schiedsstellen werden nur auf Antrag tätig.
Der formlose Antrag auf Durchführung der Schlichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Er muss:
- schriftlich oder zu Protokoll der Schiedsstelle gestellt werden
- die Parteien inklusive eines ggf. vorhandenen gesetzlichen Vertreters bezeichnen (Name, Vorname, Anschrift)
- den Streitgegenstand sowie das mit dem Schiedsverfahren angestrebte Ziel umreißen
- vom Antragsteller unterschrieben sein.
Einem schriftlichen Antrag sollen die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beigefügt werden.
Gebühren
25,00 - 75,00 Euro - Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Auslagen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz – BbgSchGG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
- 0331 289-1553
- 0331 289-1531
- SchiedsstellenRathaus.Potsdamde