Beschreibung
Zustimmung zur Errichtung von Grundstückszufahrten / Baustellenzufahrten
- Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Feuerwehr-, Grundstücks- und Baustellenzufahrten
- Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigungen und deren bauliche Umsetzung
- bei Baustellenzufahrten Kontrolle der Wiederherstellung nach Beendigung der Bauarbeiten
Details
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Antragstellung vier Wochen vor Beginn der geplanten Bauzeit
Bitte verwenden Sie das Formular unter Downloads/Links!
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand und werden auf Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Fristen
in der Regel 14 Tage nach Posteingang, aber max. 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) (Öffnet in einem neuen Tab) in der jeweils aktuellen Fassung (Öffnet in einem neuen Tab)
Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab) in der jeweils aktuellen Fassung (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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4714 Arbeitsgruppe Straßenverwaltung | 0331 289-2770 |