Grenzanzeige

Beschreibung

  • Bei der Grenzanzeige werden die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit nicht dauerhaften Abmarkungen (Holzpfählen, Farbmarkierungen o.ä.) kenntlich gemacht. – siehe auch Grenzvermessung
  • Die Grenzanzeige stellt im Gegensatz zur Grenzvermessung kein förmliches Verwaltungsverfahren dar.

 Einen Antrag auf Grenzanzeige können stellen:

  • Grundstückseigentümer
  • Nutzungs- und Erbbauberechtigte
  • Erwerber

Der Antrag zur Grenzanzeige muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.

Kontaktdaten

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