Beschreibung
- Bei der Grenzanzeige werden die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit nicht dauerhaften Abmarkungen (Holzpfählen, Farbmarkierungen o.ä.) kenntlich gemacht. – siehe auch Grenzvermessung
- Die Grenzanzeige stellt im Gegensatz zur Grenzvermessung kein förmliches Verwaltungsverfahren dar.
Einen Antrag auf Grenzanzeige können stellen:
- Grundstückseigentümer
- Nutzungs- und Erbbauberechtigte
- Erwerber
Der Antrag zur Grenzanzeige muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.
Details
Erforderliche Unterlagen
Formular Vermessungsauftrag oder formloser Auftrag
Gebühren
ca. 300,00 bis 500,00 Euro - für die Anzeige einer Grenze
Vom Auftragsumfang abhängig.
Fristen
2 - 4 Wochen je nach Auftragslage und Auftragsumfang
Rechtsgrundlage(n)
Erreichbarkeit und Anschrift
Grenzanzeige
Erreichbarkeit
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Paarsch | Arbeitsgruppenleiter Katastervermessung | Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-3189 |