Grenzvermessung
Beschreibung
Die Grenzvermessung beinhaltet die Grenzfeststellung bestehender oder die Bildung neuer Flurstücksgrenzen (Zerlegungsvermessung oder umgangssprachlich Teilungsvermessung für z. B. Grundstücksverkäufe) sowie die Abmarkung dieser (dauerhafte Kennzeichnung der Flurstücksgrenzen mit Grenzzeichen).
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Flurstück durch Sonderung (ohne örtliche Vermessung) zerlegt werden.
- Bei der Bildung neuer Flurstücke sind die Regelungen des Bauordnungsrechtes hinsichtlich Abstandsflächen, Erschließung und des Brandschutzes zu beachten.
- In einem Grenztermin wird den Beteiligten (Eigentümer, Inhaber grundstücksgleicher Rechte) Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Flurstücksgrenzen bekanntgegeben.
Einen Antrag auf Grenzvermessung können stellen:
- Grundstückseigentümer
- Nutzungs- und Erbbauberechtigte
- Erwerber
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | VermessungRathaus.Potsdamde |
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