Beschreibung
Die Grenzvermessung beinhaltet die Grenzfeststellung bestehender oder die Bildung neuer Flurstücksgrenzen (Zerlegungsvermessung oder umgangssprachlich Teilungsvermessung für z. B. Grundstücksverkäufe) sowie die Abmarkung dieser (dauerhafte Kennzeichnung der Flurstücksgrenzen mit Grenzzeichen).
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Flurstück durch Sonderung (ohne örtliche Vermessung) zerlegt werden.
- Bei der Bildung neuer Flurstücke sind die Regelungen des Bauordnungsrechtes hinsichtlich Abstandsflächen, Erschließung und des Brandschutzes zu beachten.
- In einem Grenztermin wird den Beteiligten (Eigentümer, Inhaber grundstücksgleicher Rechte) Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Flurstücksgrenzen bekanntgegeben.
Einen Antrag auf Grenzvermessung können stellen:
- Grundstückseigentümer
- Nutzungs- und Erbbauberechtigte
- Erwerber
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.
Details
Erforderliche Unterlagen
Formular Vermessungsauftrag oder formloser Antrag
Gebühren
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Ca. 2.000 Euro - Kosten für eine Zerlegungsvermessung zzgl. Kosten für die Übernahme ins Liegenschaftskataster zzgl. USt. abhängig vom Bodenwert und der Grenzlängen des Grundstücks
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1.100 Euro - Kosten für eine Abmarkung einer Grundstücksgrenze zzgl. 100 EUR für die Übernahme ins Liegenschaftskataster zzgl. USt. abhängig vom Bodenwert und der Grenzlängen des Grundstücks
Fristen
3 - 6 Wochen je nach Auftragslage und Arbeitsumfang
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)
Brandenburgische Bauordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgBO)
Grundbuchordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (GBO)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Paarsch | Arbeitsgruppenleiter Katastervermessung | Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-3189 |