Beschreibung
- Nicht immer haben die Grundstücke bereits bei Aufstellung eines Bebauungsplanes die für eine bauliche oder sonstige Nutzung notwendige Form, Lage oder Größe.
- Einer Erschließung oder Neugestaltung dieser Gebiete stehen nicht selten die vorhandenen Grundstücksstrukturen entgegen. Aber auch innerhalb bereits bebauter Ortsteile können Grundstücksstrukturen vorhanden sein, die für die Umsetzung städtebaulicher Planungen hinderlich sind.
- Um dennoch Planungen verwirklichen zu können, müssen die Grundstücksverhältnisse neu geordnet werden.
Details
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Erläuterungen zur Bodenordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
§§ 45 bis 79, §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BauGB)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Schröder | Bodenordnung | Sachbearbeiterin Bodenordnung | 0331 289-3208 |