Gutachterausschuss - Auskünfte Grundstücksmarkt, Bodenrichtwert 

Kurzbeschreibung

  • Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken
  • antragsberechtigt sind unter anderem Grundstückseigentümer, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Anträge auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses zu richten
  • Verkehrswertgutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist
  • Verkehrswertgutachten sind kostenpflichtig

Beschreibung

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam erteilt Auskünfte:

  • über den Grundstücksmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam, z.B. Wohnflächenpreise für Eigentumswohnungen und Eigenheime, Bodenwerte für Gärten, Marktanpassungsfaktoren usw.
  • über Bodenrichtwerte für den Bereich der Landeshauptstadt Potsdam
  • aus der Kaufpreissammlung für den Bereich der Landeshauptstadt Potsdam
  • aus der Datensammlung (Nutzungsentgelte für Erholungs- bzw. Garagengrundstücke)

und verkauft Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwertkarten (Stichtag 31.12.1991 bis 01.01.2009) für den Bereich der Landeshauptstadt Potsdam. Neben einer kostenfreien Ansicht der Bodenrichtwerte mit Stichtag ab 01.01.2010 in unserem amtlichen Bodenrichtwertportal BORIS Land Brandenburg ist auch ein anmelde- und kostenfreier automatisierter Abruf der Bodenrichtwertauskunft als PDF-Dokument möglich. Über die Homepage der Brandenburger Gutachterausschüsse können die digitalen Grundstücksmarktberichte einschließlich der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten als PDF-Dokument anmelde- und kostenfrei abgerufen werden.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke einer Bodenrichtwertzone. Er bezieht sich auf ein baureifes, ortsüblich erschlossenes Grundstück mit für dieses Gebiet typischen Eigenschaften. Abweichungen eines zu bewertenden Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften bewirken in der Regel Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

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