Hundehaltung - Anzeige nach Hundehalterverordnung

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, dann sind Sie verpflichtet diesen ordnungsbehördlich anzuzeigen und steuerlich an- und abzumelden. Den Link zur steuerlichen An- und Abmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

Die ordnungsbehördliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines Hundes erheblich sein können.

Seit dem 01.07.2024 gilt für ganz Brandenburg die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV).

Gemäß dieser Verordnung ergeben sich insbesondere für Hundehalter gefährlicher Hunde weitreichende Pflichten, welche für die weitere Haltung notwendig sind.

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