3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug

Beschreibung

Die Arbeitsgruppe des ordnungsbehördlichen Vollzuges ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

Die Anzeige der ordnungsbehördlichen Hundehaltung entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes bei dem Bereich Steuern.


Ab 25.05.2018 - EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.

   

Öffnungszeiten

BITTE BEACHTEN SIE: 

Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo geschlossen
Di 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr geschlossen

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Telefon  +49 331 289-1748
Telefax +49 331 289-841748

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