Fundsachen - Annahme 

Beschreibung

  • Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen.
  • Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden.
  • Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.

Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Der Finder kann entweder

  • Eigentumserwerb oder
  • Finderlohn

anmelden.

Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.

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