Fundsachen - Annahme

Kurzbeschreibung

  • Verlust oder Fund von Gegenständen/Sachen kann beim Fundbüro angezeigt werden
  • Fundsachen ab 10,00 Euro Wert müssen angezeigt werden
  • Anzeige erfolgt beim ortszuständigen Fundbüro
  • Form der Anzeige: persönliche Vorsprache, schriftlich, online über Fundservice Deutschland
  • Inhalt der Anzeige:
    • Angaben zu Ort und Zeit des Fundes oder Verlusts
    • möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
  • Aufbewahrungsfrist: mindestens 6 Monate
  • Fundbüro stellt auf Wunsch Verlustbescheinigung aus
  • Finder/Finderin hat Anspruch auf Finderlohn / Aufwandsentschädigung

Beschreibung

Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

  • Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen.
  • Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden.
  • Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.

Der Finder kann entweder

  • Eigentumserwerb oder
  • Finderlohn

anmelden.

Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1587
Telefax +49 331 289-3814

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