Fundsachen - Abholung
Beschreibung
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen.
Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.
Hinweis:
Der Finder kann Anspruch auf Finderlohn angemeldet haben.