Beschreibung
Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam ereignen.
Details
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung ist formlos.
Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:
- Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
- ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
- ggf. Vorsorgevollmacht
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Gebühren
17,00 Euro - 1. Exemplar der Sterbeurkunde
8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
17,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
18,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung
Zahlungsarten
- EC-/Kredit-Karte
Fristen
- 1 bis 3 Tage
Rechtsgrundlage(n)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt | 0331 289-1112 |