Beurkundung eines Sterbefalles
Kurzbeschreibung
Info wg. Corona:
- Sterbefallanzeigen und Unterlagen für Sterbefallbeurkundungen können von Bestattungsunternehmen bis auf weiteres im Standesamt nur hinterlassen bzw. vorab per E-Mail oder Telefax und anschließend per Post an das Standesamt gesandt werden. Bitte senden Sie nur Kopien von Personenstandsurkunden und keine Originale.
- Nach erfolgter Beurkundung werden die erstellten Sterbeurkunden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post an das Bestattungsunternehmen versandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Rückumschlag benötigt. Eine persönliche Vorsprache von Bestattungspersonal im Standesamt zur Abholung der Urkunde(n) ist bis auf weiteres nicht möglich.
Beschreibung
Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam ereignen.
Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | sterbefaellerathaus.potsdamde |
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